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Einfach und Mobil

Einfach mal spontan Freund­innen und Freunde besuchen, einkaufen oder in den Ur­laub fahren? Ganz schön schwierig, wenn man kein eigenes Auto hat. Die SV Kfz-Flatrate bringt junge Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 17 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebens­jahres, die einen Führer­schein, aber kein eigenes Auto haben, einen großen Schritt in Richtung Unabhängig­keit.

So profitieren Sie von der SV Kfz-Flatrate für junge Fahrerinnen und Fahrer:

  • Nutzung der Autos von Familien­angehörigen (z. B. Eltern, Großeltern und Geschwistern), die bei der SV versichert sind
  • Ausgezeichneter Schaden­service
  • Sehr gutes Preis-Leistungs­verhältnis

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Leistungen

Leistungen der SV Kfz-Flatrate

Ihre Vorteile:

Junge Fahrer­innen und Fahrer ohne eigenes Auto genießen mit der SV Kfz-Flatrate viele Vorteile:

  • Mit allen, bei der SV versicherten, Autos der Familie fahren, ohne sich dabei Sorgen um den Versicherungs­schutz machen zu müssen
  • Flexibler und mobiler auch ohne eigenes Auto
  • Erfahren Sie eine Sonder­einstufung von bis zu 10 schaden­freien Jahren
  • Es ent­stehen keine weiteren Kosten für die gefahrenen Autos
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FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur SV Kfz-Flatrate

Welche Fahrzeuge dürfen mit der SV Kfz-Flatrate für junge Fahrerinnen und Fahrer genutzt werden?

Mit der SV Kfz-Flatrate für junge Fahrerinnen und Fahrer dürfen die Autos folgender Personen gefahren werden:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Ihnen und Ihren Familien­angehörigen
  • Stiefeltern
  • Stief­geschwister
Wer kann die SV Kfz-Flatrate für junge Fahrerinnen und Fahrer nutzen?

Die SV Kfz-Flatrate ist geeignet für junge Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 17 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebens­jahres, welche kein eigenes Auto besitzen.

Was passiert, wenn ein Schaden entsteht?

Schäden werden in den Kfz-Verträgen der Familien­angehörigen reguliert. Dabei ist eine Rück­stufung des Schaden­freiheits­rabatts möglich. Jedoch hat ein Schadens­fall keinen Einfluss auf die Sonder­einstufung, die mit der SV Kfz-Flatrate an­gesammelt werden kann.

Was passiert mit der Sondereinstufung nach Ablauf des Vertrags?

Endet die Vertrags­laufzeit der SV Kfz-Flatrate, lässt sich die Sonder­einstufung auf die zukünftige SV Kfz-Flatrate über­tragen. Die während der Lauf­zeit der SV Kfz-Flatrate erworbene schaden­freie Zeit kann innerhalb von 10 Jahren ab­gerufen werden.

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