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Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Vor kurzem erhielten Sie von uns einen Brief, in dem wir Sie über unsere neuen Preise und/oder Bedingungen informiert haben. 

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Am Geldautomaten

Bei Ihrer nächsten Bargeldverfügung am Geldautomaten zustimmen.

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre Zustimmung.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kundinnen und Kunden so wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 03601 495-0 (Montag bis Freitag von 8-19 Uhr)

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